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Homogene Räume

Faltung

Die linearen Operatoren Sm, σm, Pr, Qr und Hm besitzen alle dieselbe Form.
f,gL1(T). Unter der Faltung fg versteht man die Funktion fg(θ):=12πf(θt)g(t)dt .
Wir werden in Kürze sehen (cf. Satz), daß dadurch tatsächlich eine Funktion in L1(T) definiert ist. Allgemeiner definiert man die Faltung zweier Maße μ,νM(T) durch (FHB1)fC(T):fdμν:=f(θ+t)μ(dθ)ν(dt) Falls μλ und νλ mit f=dμ/dλ und g=dν/dλ, so ist 2πfg die Dichte des Maßes μν bezüglich λ. Ist F:T×TT die Abbildung (θ,t)θ+t, so ist μν das Bildmaß von μν unter F. Ferner gilt für AB wegen F1(A)t={θT:θ+tA}=At nach dem Satz von Fubini: (μν)F(A)=μν(F1(A))=μ(F1(A)t)ν(dt)=μ(At)ν(dt) .
Für μM(T) gilt: μδ0=μ.
Für alle f,gL1(T) und alle θ,τT gilt: fg=gf, (fg)h=f(gh), f(g+h)=fg+fh, Lθ(fg)=(Lθf)g=f(Lθg) und (LθfLσg)=Lθ+σ(fg).
Für 1p<, θT ist die Abbildung θLθf von T in Lp(T) stetig.
Beweis: Ist fC(T), so ist θLθf von T in C(T) stetig. Sei nun fLp(T) und gC(T) mit fgp<ϵ, dann folgt mit τ=θt: LθfLtfp=LτffpLτfLτgp+Lτggp+fgp2fgp+Lτggp . qed
Die Faltung zweier funktionen besitzt folgende Eigenschaften:
  1. Sei 1p, fLp(T), gL1(T). Dann gilt fgpfpg1 .
  2. Sei 1p, fLp(T), gLq(T), 1/p+1/q=1. Dann ist fg stetig und beschränkt.
  3. Ist fC(T) und gL1(T), so ist fgC(T).
  4. Für alle f,gL1(T) gilt: fg^=f^g^.
Beweis: 1. Seien f,g,hL(T), dann erhalten wir nach Fubini und der Hölder Ungleichung: 12πfg(θ)h(θ)dθ14π2|f(θt)g(t)h(θ)|dtdθ=14π2|f(θt)g(t)h(θ)|dθdt12πfphq|g(t)|dt=fphqg1 und die erste Behauptung folgt aus der Dichtheit von L(T) in Lr(T) für alle 1r<.
2. Sei o.B.d.A. p<; mit h=fg und θ,tT folgt nach Definition: |h(θ1)h(θ2)|12π|f(θ1t)f(θ2u)||g(t)|dt=12π|Lθ1f(t)Lθ2f(t)||g(t)|dtLθ1fLθ2fpgq . Die zweite Behauptung folgt nun aus
Lemma.
4. Nach Fubini gilt: fg^(n)=1(2π)2f(θt)g(t)dteinθdθ=1(2π)2f(θt)ein(θt)g(t)eintdθdt=f^(n)g^(n) . qed

Die Banachalgebra L1(T)

L1(T) ist mit der Faltung eine sogenannte kommutative Banachalgebra, d.h. L1(T) ist ein Banachraum und die Faltung ist eine bilineare und assoziative Verknüpfung auf L1(T), so daß für alle f,gL1(T): fg=gf und fg1f1g1. Allgemein definiert man für eine kommutative Banachalgebra A den Raum ihrer Charaktere durch SA:={φA{0}:x,yA: φ(xy)=φ(x)φ(y)} . Im Falle der Banachalgebra A=L1(T) ist φSL1(T) genau dann, wenn ein Gruppencharakter χ:TS1 existiert, so daß für alle fL1(T): φ(f)=(2π)1Tf(θ)χ¯(θ)dθ , d.h. die Charaktere der Gruppe T sind i.W. dieselben wie die Charaktere der kommutativen Banachalgebra L1(T).
Auf der kommutativen Banachalgebra L1(T) gibt es auch eine sogenannte Involution
: für fL1(T) sei f(θ):=f(θ). Dann gilt: (FHB2)f=f,f=fund(fg)=gf . Sei A Banachalgebra mit einer Involution xx; falls darüber hinaus für alle xA: xx=x2, dann nennt man A eine C-Algebra. Die typischen Beispiele für Banachalgebren bzw. C-Algebren sind der Raum B(X) der beschränkten linearen Operatoren eines Banachraumes X in sich (mit der Operatornorm und der Komposition als Multiplikation) bzw. der Raum B(H) für einen Hilbertraum H (die Involution ist die Abbildung, die jedem Operator AB(H) seinen adjungierten zuordnet). Ferner sind c0(Z), C(X) und L(μ) mit der punktweisen Multiplikation kommutative C-Algebra: die Involution ist in jedem dieser Fälle die Konjugation ff¯.
Sei fL1(T), dann ist K:gfg eine lineare Abbildung von Lp(T) in sich mit der adjungierten K(g)=fˇg mit fˇ(x)=f¯(x).
Da für alle fL1(T): F(fˇ)=F(f) und nach Satz: F(fg)=F(f)F(g), ist die Fouriertransformation F:L1(T)c0(Z) ein sogenannter C-Homomorphismus. Cf. C-Algebren bzw. kommutative Banachalgebren.

Young Ungleichung

Für fLp(T) sei K:gfg, dann gilt mit 1/p+1/q=1 nach Satz: K:L1(T)Lp(T)fpundK:Lq(T)L(T)fp Nach dem Interpolationssatz von Riesz-Thorin gilt daher die Young-Ungleichung 1/r=1/s1/p+1:K:Lr(T)Ls(T)fp d.h. für fLp(T) und gLr(T) gilt mit 1/s=1/r+1/p1: (FHB3)fgsgrfp .

Integration in Banachräumen

Integrierbare Funktionen

Sei X ein separabler Banachraum, I=(a,b] ein Intervall und f:IX eine einfache Funktion, d.h. es existieren meßbare paarweise disjunkte Teilmengen Aj von I und xjX, so daß f=xjIAj, dann definieren wir: abf(t)dt:=fdλ:=jxjλ(Aj) . Nach der Dreiecksungleichung gilt: fdλf(t)dt. Sei nun f:IX meßbar (d.h. für alle xX ist die Funktion tf(t),x meßbar) und abf(t)dt< - eine solche Funktion heißt integrierbar, dann existiert eine Folge einfacher Funktionen fn, so daß fn(t)2f(t)undlimnabf(t)fn(t)dt=0; eine derartige Folge fn nennt man eine f determinierende Folge
. Man bestätigt, daß fndλ eine Cauchy Folge ist und definiert: fdλ:=limnfndλ. Ferner gilt: fdλfdλ und xX:x(f(t)dt)=x(f(t))dt . Ist f:IX stetig, cI und F(t):=ctf(s)ds, so gilt der Hauptsatz: für alle tI: F(t)=f(t).
Seien f:[a,b]X, φ:[a,b]C C1-Funktionen auf dem kompakten Intervall [a,b], dann gilt die Formel für partielle Integration: abφ(t)f(t)dt=φ(b)f(b)φ(a)f(a)φ(t)f(t)dt
Z.B. ist die Abbildung f:[0,1]C[0,1], f(t)(x):=xt, integrierbar und es gilt: (01f(t)dt)(x)=01f(t)(x)dt=x1logx . Dieselbe Methode funktioniert i.W. auch für integrierbare Funktionen f:IL1(Ω,μ): Falls (t,ω)f(t)(ω) meßbar ist, dann stimmt die Funktion f(t)dt f.ü mit ωIf(t)(ω)dtμ(dω)überein.
Falls f:IX stetig ist und I=[a,b] kompakt, dann ist f integrierbar und abf(t)dt=limnba2nj=02n1f(tj), wobei tj irgendeinen Punkt im Intervall [a+(ba)j2n,a+(ba)(j+1)2n] bezeichnet. Für stetige Funktionen auf kompakten Intervallen stimmt daher das Integral mit dem Riemann Integral überein.

Homogene Banachräume

Im Folgenden sei X stets ein Unterraum von L1(T) und .X eine Norm auf X, so daß folgende Bedingungen erfüllt sind:
  1. (X,.X) ist ein separabler Banachraum.
  2. Die kanonische Injektion XL1(T) ist stetig, d.h. es gibt eine Konstante cX, so daß fX:f1cXfX
  3. Für alle θT ist Lθ:XX eine Isometrie.
  4. Für alle fX ist θLθf eine stetige Abbildung von T in (X,.X).
Eine Raum (X,.X) mit diesen Eigenschaften nennt man einen homogenen Banachraum auf T. Z.B. sind Lp(T) für 1p< (nach Lemma) und C(T) bzw. Cp(T) für pN mit der Norm fCp:=k=0pf(k) homogene Banachräume. Weitere Beispiele für homogene Banachräume sind die sogenannten Sobolevräume: Sei s0 und Hs(T):={fL2(T):fHs<}mitfHs2:=|f^(n)|2(1+n2)s . Dann ist (Hs(T),.Hs) ein homogener Hilbertraum (cf. Übungen) - der Sobolevraum der Ordnung s - mit dem inneren Produkt f,gHs:=nZf^(n)g^(n)(1+n2)s L(T) erfüllt zwar (II) und (III) aber keine der anderen Bedingungen.
Sei KL1(T) und fL1(T), dann gilt in L1(T): 12πK(t)Ltfdt=Kf .
Beweis: Zunächst ist tK(t)Ltf von T in L1(T) meßbar und 12πK(t)Ltf1dt=|K(t)||f(θt)|dθdtK1f1; also ist tK(t)Ltf eine integrierbare Abbildung in L1(T). Jedes stetige lineare Funktional auf L1(T) ist von der Form ff,g:=(2π)1Tf(θ)g(θ)dθ mit gL(T), also 12πK(t)Ltfdt,g=12πK(t)Ltf,gdt=14π2K(t)f(θt)g(θ)dθdt=14π2K(t)f(θt)g(θ)dtdθ=Kf,g . qed
Ist X ein homogener Banachraum, dann liegt für KL1(T) und fX die Funktion Kf in X und es gilt: KfXK1fX.
Beweis: Da K(t)LtfX=|K(t)|fX ist tK(t)Ltf eine integrierbare Abbildung von T in X, also folgt nach Lemma: KfX; ferner ist KfX12πK(t)LtfXdt12π|K(t)|fXdt=K1fX . qed

Summationskerne

Sei S eine meßbare Teilmenge von R+, die zumindest eine nicht triviale Nullfolge enthält und K:S×TR; wir betrachten nun folgende Bedingungen an K:
  1. Für alle sS: 12πTK(s,t)dt=1 .
  2. Es existiert eine Konstante C>0, so das für alle sS: 12πT|K(s,t)|dtC .
  3. Für alle δ>0 gilt: lims0|t|>δK(s,t)dt=0 .
  4. Es gibt eine monoton fallend und integrierbare Funktion β:R0+R0+, so daß |K(s,t)|β(|t|/s)/s.
(iv) impliziert (ii) und (iii): z.B.: |K(s,t)|dt20πβ(t/s)/sdt20β(t)dt und analog: |t|>δK(s,t)dt20δβ(t)dt.
Erfüllt K die Bedingungen (i),(ii) und (iii), so nennt man K einen Summationskern; ist darüber hinaus K nicht negativ, so heißt K ein positiver Summationskern. Diese besitzen die Eigenschaft, daß sie nicht negative Funktionen auf nicht negative Funktionen abbilden. Der Fejer- sowie der Poisson-Kern sind die für uns wichtigsten Beispiele von positiven Summationskernen - für den Fejer-Kern ist etwas künstlich S={1/n:nN} und für den Poisson-Kern ist genauso künstlich S={1r:r(0,1]}.
Sowohl der Poisson-Kern als auch der Fejer-Kern erfüllt (iv) mit β(t)=c(1+t2)1 und einer geeigneten Konstante c.
Weitere Beispiele für positive Summationskerne K sind: (SUK1)sR+,xR:ex2/4s4sπ, 1sex/sI(0,)(x), sπ(sinx/sx)2, sπ1s2+x2 . Für sS sei nun Qs der Integraloperator: (SUK2)Qsf(θ):=12πTK(s,θt)f(t)dt=Ksf(θ),Q0f:=f .
Ist X ein homogener Banachraum und K ein Summationskern, dann ist die durch (SUK2) definierte Abbildung SX, sQsf für alle fX in 0 stetig, also: fXlims0QsffX=0
Beweis: Zunächst folgt nach Proposition und (ii): Qs:XXKs1. Weiters erhalten wir für fX und δ>0: QsffX=12πKs(t)LtfKs(t)fdtX12π|Ks(t)|LtffXdt=12π|t|<δ|Ks(t)|LtffXdt+12π|t|>δ|Ks(t)|LtffXdt . Sei zu ϵ>0 die Zahl δ>0 so bestimmt, daß - nach (iii) bzw. (iv): sδ:12π|t|>δ|Ks(t)|dt<ϵundtδ:12πLtffX<ϵ . Dann folgt für alle sδ nach (ii) wegen LtffX2fX: QsffXCϵ+2ϵfX . qed
Insbesondere gilt für alle 1p<: (SUK3)fLp(T): lims0Qsffp=0undfC(T): lims0Qsff=0 sowie für alle s0: fHs(T): lims0QsffHs=0 .
Seien Km bzw. Pr der Fejer- bzw. der Poisson-Kern.
  1. Für fC(T) konvergierten P(r,.)f mit r1 bzw. Kmf mit m gleichmäßig gegen f.
  2. Ist fLp(T), 1p<, so konvergieren P(r,.)f mit r1 bzw. Kmf in Lp(T) mit m gegen f.
  3. Für fHs(T) konvergierten P(r,.)f mit r1 bzw. Kmf mit m in Hs(T) gegen f.
Die durch D:f^inf^ definierte Abbildung von Hs+1(T) in Hs(T) ist stetig und es gilt für alle fC(T): Df=f. 2. Zeigen Sie, daß für alle s>1/2: Hs(T)C(T).

Stetige Halbgruppen

Die durch fLtf definierte Abbildung (z.B. von L1(T) in sich) ist einer der einfachsten Beispiele einer sogenannten stetigen (einparametrigen) Gruppe oder Halbgruppe. Ist f z.B. glatt, so ist tLtf auch differenzierbar mit ddt|t=0Ltf(θ)=f(θ), man nennt ff den Generator der Gruppe Lt. Cf. Theorie stetiger Halbgruppen.
Da P(r,.)P(s,.)=P(rs,.) ist Ptf:=P(et,.)f eine stetige Kontraktionshalbgruppe auf Lp(T) - die Poisson-Halbgruppe
auf dem Torus.
Seien t0, p1 und q1+(p1)e2t, dann gilt: Pt:Lp(T)Lq(T)1 . Man nennt diese Eigenschaft die Hyperkontraktivität der Halbgruppe Pt; sie ist äquivalent zur logarithmischen Sobolev Ungleichung f2logf2dμf2dμlog(f2dμ)2f2dμ . wobei μ das normalisierte Haarmaß λ/2π auf T bezeichnet.
Durch Δf^(n):=f^(n)n2 ist ein positiver, selbstadjungierter Operator auf L2(T) definiert mit dem Definitionsbereich dom(Δ)=H2(T); für alle fC(T) gilt: Δf=f.
  1. Die Funktionen en, nZ, bilden ein vollständiges System von Eigenfunktionen zu den Eigenwerten n2 und die durch s0:Psf:=esΔf:=nZen2sf^(n)en definierte Familie von Operatoren Ps heißt die Wärmeleitungs-Halbgruppe auf T. Zeigen Sie: Ps+rf=PsPrf und Psf=Ksf, wobei Ks(θ):=nZen2s+inθ.
  2. Es gilt: Ps:L2(T)L2(T)1 und fL2(T):lims0Psff2=0undfH2(T):lims01s(Psff)+Δf2=0 d.h. Ps ist eine stetige Kontraktionshalbgruppe auf L2(T) mit dem Generator Δ.
  3. Für alle t>0 und alle fL2(T) liegt Psf in C(T).
1. Δ ist auf H2(T) symmetrisch und positiv, denn für f,gH2(T) gilt: Δf,gf,Δg=FΔf,FgFf,FΔg=nZn2(f^(n)g^(n)f^(n)g^(n))=0 und Δf,f=nZn2|f^(n)|20 . Sei gL2(T), dann besitzt die Gleichung f+Δf=g die Lösung f^(n)=g^(n)(1+n2)1, i.e. fH2(T) und somit ist im(1+Δ)=L2(T), i.e. Δ ist selbstadjungiert mit dom(Δ)=H2(T).

Dirichlet-Kerne und die Hilbert Transformation

Der Dirichlet-Kern ist typischerweise kein Summationskern (er besitzt zwar die Eigenschaft (
i) aber, wie wir noch sehen werden (cf. Proposition), keine der anderen. Für alle fA und alle 1p gilt aber offensichtlich limnSn(f)fp=0. Der entscheidende Punkt im Weiteren ist die Dichtheit der Algebra A der trigonometrischen Polynome in den homogenen Banachräumen Lp(T), 1p<, bzw. C(T).
Sei nun K:S×TR eine Kernfunktion und Qs, sS, die durch (SUK2) definierten Integraloperatoren, wobei wir an die Kernfunktion K keine der Bedingungen (i), (ii) oder (iii) stellen!
Sei X ein homogenener Banachraum, so daß für alle s Qs:XX beschränkt ist. Sei E ein dichter Unterraum von X mit der Eigenschaft, daß für alle fE gilt: lims0QsffX=0. Dann sind folgende Bedingungen äquivalent:
  1. lim sups0Qs:XX<.
  2. fX: lims0QsffX=0.
Beweis: Falls für alle fX gilt: lims0QsffX=0, dann folgt nach dem Prinzip der gleichmäßigen Beschränktheit: lim sups0Qs:XX<. Sei umgekehrt lim sups0Qs:XXC und fX, dann gibt es nach Voraussetzung zu jedem ϵ>0 ein gE mit fgϵ und folglich: lim sups0Qsfflim sups0QsfQsg+Qsgg+Qsgg(C+1)ϵ qed
Wir wollen abschließend zeigen, daß die gleichmäßige Beschränktheit der Operatoren Sn:XX gleichbedeutend mit der Stetigkeit der Hilbert-Transformation ist: Zunächst folgt für fA und mZ wegen emf^(k)=f^(km): H(emf)=ikZsign(k)emf^(k)ek=ikZsign(k)f^(km)ek also erhalten wir für mN: H(emf)em=ikZsign(k+m)f^(k)ekund analogH(emf)em=ikZsign(km)f^(k)ek . Damit folgt nun: (SUK4)H(emf)emH(emf)em=i(emf^(m)+emf^(m))2iSm1(f) . Analog zeigt man die 'inverse Beziehung': (SUK5)Sm(fem)emSm(fem)em=k=2m2msign(k)f^(k)ek=HS2mf .
Sei X ein homogener Banachraum, der A als dichten Unterraum enthält und in dem für alle nZ und alle fX gilt: enfX=fX. Dann sind folgende Bedingungen äquivalent:
  1. supmSm:XX<.
  2. Für alle fX gilt: limnSmffX=0.
  3. H:XX<.
Beweis: 1. und 2. sind nach Satz äquivalent. 3.2.: Nach (SUK4) gilt mit C:=H:XX: 2Sm1fX2CfX+2supn|f^(n)|2CfX+2f12(C+cX)fX . 2.3.: Nach (SUK5) gilt für alle fA: HfX2supmSm:XXfX . qed

Übungen und ergänzende Resultate

Für fL1(T) ist die durch T:gfg definierte Abbildung von L1(T) in L1(T) stetig und linear mit der Norm f1.
Da fg1f1g1, folgt: Tf1. Andererseits gilt für Kn: Kn=1 und fKnf10, also Tf1.
Seien kn:RR0+, nN, glatte Funktionen mit folgenden Eigenschaften: kn=1 und kn(t)=0 falls |t|>1/n. Dann ist (kn) ein Summationskern und falls X ein homogener Banachraum auf R ist, dann liegen die glatten Funktionen mit kompaktem Träger dicht in X. Finden Sie solche kn.
Hs(T) ist ein homogener Hilbertraum und für fC(T) gilt: fH12=f22+f22.
Da Ltf^(n)=eintf^(n), folgt: |Ltf^(n)|=|f^(n)|, also: LtfHs=fHs und LtffHs2=nZ|1eint|2|f^(n)|2(1+n2)s Zu ϵ>0 wählen wir NN, so daß |n|>N|f^(n)|2(1+n2)s<ϵ2. Dann wählen wir t so nahe bei 0, daß für alle |n|N: |1eint|<ϵ/fHs. Es folgt: LtffHs2<2ϵ2.
Hs(Td) ist definiert als die Menge aller Funktionen fL2(Td), so daß fHs2:=nZd|f^(n)|2(1+n2)s . Hs(T) ist ein homogener Hilbertraum und für fC(Td) gilt: fH12=f22+jjf22.
Sei KL1(T) und E der von {LθK:θT} erzeugte Unterraum von L1(T). E ist genau dann dicht in L1(T), wenn für alle nZ: K^(n)0.
Für alle fL1(T) ist A:fKf ein beschränkter Operator in L1(T) mit imA=E. E ist also genau dann nicht dicht, wenn imA nicht dicht ist und dies ist genau dann der Fall, wenn A nicht injektiv ist, i.e. wenn es ein gL(T) gibt mit g0 und Kˇg=0, also genau dann, wenn Kˇ^g^=0 und g^0. Da Kˇ^=K^, folgt die Behauptung.
Sei KL1(Td) und E der von {LθK:θTd} erzeugte Unterraum von L1(Td). E ist genau dann dicht in L1(Td), wenn für alle nZd: K^(n)0.
Seien 1p< und gLp(T), fLq(T) mit 1/p+1/q=1. Dann gilt das Fejer Lemma: lim|n|12πTf(t)g(nt)dt=f^(0)g^(0)
1. Sei p<: Die trigonometrischen Polynome liegen dicht in Lp(T). Ist g ein trigonometrisches Polynom, so gilt die Aussage nach dem Riemann-Lebesgue Lemma. Zu jedem gLp(T) und ϵ>0 gibt es ein trigonometrisches Polynom T mit gTp<ϵ, also: |12πf(t)g(nt)dtf^(0)g^(0)||12πf(t)T(nt)dtf^(0)T^(0)|+|12πf(t)(T(nt)g(nt))dt|+|f^(0)||T^(0)g^(0)| und der zweite Summand ist nach der Hölder Ungleichung beschränkt durch fqTgp<fpϵ.
2. Für p= und q=1 wählen wir z.B. TL2(T), so daß fT1<ϵ |12πf(t)g(nt)dtf^(0)g^(0)||12π(f(t)T(t))g(nt)dt|+|12πT(t)g(nt)dtT^(0)g^(0)|+|T^(0)f^(0)||g^(0)| . Da gL(T)L2(T) folgt die Behauptung aus dem ersten Fall für p=q=2!
Zeigen Sie das Fejer Lemma für gLp(T) und fLq(T,X), 1/p+1/q=1.
Bestimmen Sie alle KL1(T), so daß KK=K. Erfüllt K diese Beziehung, so ist der lineare Operator P(f):=Kf eine Projektion auf einen, d.h. P2=P.
Seien f,gC(T), dann gilt: [fg0][f0]+[g0].
Sei XL1(T) ein homogener Banachraum. Dann ist XC(T) dicht in X.
Sei P ein trigonometrisches Polynom des Grades n. Dann gilt: P(t)=PGn(t)wobeiGn(t):=2nKn1(t)sin(nt) wobei Kn die Fejer-Kerne bezeichnen. Folgern Sie die Bernstein Ungleichung: P2nP .
Sei ek(t)=eikt, dann gilt ek=ikek, also ek^(j)=0 falls jk und ek^(k)=ik. Es genügt daher zu zeigen, daß G^n(k)=ik. Nach einer Formel für den Fejer-Kern gilt: 2nKn1(t)sin(nt)=inj=n+1n1(1|j|n)(ei(n+j)tei(nj)t)=inj=n+1n1(1|j|n)ei(n+j)tinj=n+1n1(1|j|n)ei(nj)t=ink=12n1(1|kn|n)eiktink=12n1(1|kn|n)eikt=i|k|nkeikt+2n>|k|>n
Der Dirichlet- bzw. Fejer- bzw. Poisson-Kern auf Td ist definiert durch: t=(t1,,td)Td: Dmd(t):=j=1dDm(tj), Kmd(t):=j=1dKm(tj), Pd(r,t):=j=1dP(r,tj), wobei mN0 und r(0,1). Die entsprechenden Operatoren sind: Sm(f):=Dmdf, σm(f):=Kmdf, Pr(f):=P(r,.)df, wobei für f,gL1(Td): θTd:fg(θ)=1(2π)dTdf(θt)g(t)dt .
Der Raum Lipα(T) mit der Norm fLipα:=supt|f(t)|+sup{|f(t+h)f(t)||h|α:t,hT,h0} erfüllt (I) und (II) nicht aber (III).
Die Funktion f(t):=|sin(t)|α liegt in Lipα(T) und es gilt: |(Lθff)(th)(Lθff)(t)||h|α=|f(thθ)f(th)f(tθ)+f(t)||h|α Setzen wir h=θ und t=0, so folgt: LhffLipα2|sin(h)/h|α.
Für alle 0<α<β1 sind die kanonischen Injektionen Lipβ(Td)Lipα(Td)C(Td) kompakt.
Nach dem Satz von Arzela-Ascoli ist Lipβ(Td)C(Td) kompakt. Sei fnLipβ1, so daß fn in C(Td) gegen f konvergiert. Da weiters für alle gLipβ(Td): |g(x)g(y)|d(x,y)α=|g(x)g(y)|d(x,y)βd(x,y)βα2min{d(x,y)βαgLipβ,gd(x,y)α}; folgt für alle ϵ>0: fnfLipαfnf+2ϵαfnf+2ϵβα Wählen wir nun nϵN, so daß für alle nnϵ: fnf<ϵ, dann folgt: fnfαϵ+2ϵ1α+2ϵβα .
Sei XL1(T) ein Banachraum, der (I), (II) und (III) erfüllt (vgl. Def. des homogenen Raumes). Sei Xc die Menge aller fX, für die tLtf eine stetige X-wertige Abbildung ist. Dann ist Xc ein abgeschlossener Unterraum von X.
Sei fn eine Folge in Xc, die in X gegen f konvergiere. Zu ϵ>0 gelte für alle nnϵ: fnfX<ϵ. Wegen (II) gilt dann: LtffXLtfLtfnX+LtfnfnX+fnfX=2ffnX+LtfnfnX<2ϵ+LtfnfnX und folglich: lim supt0LtffX2ϵ.
Sei XL1(T) ein Banachraum, der (I), (II) und (III) erfüllt. Dann ist Xc der Abschluß der in X enthaltenen trigonometrischen Polynome.
Xc ist nach Beispiel ?? ein abgeschlossener Teilraum von X. Falls em(t):=eimt in X liegt, dann folgt: limt0LtememX=limt0|eimt1|emX=0 . Daher gilt emXc und damit liegt der X-Abschluß der trigonometrischen Polynome in Xc. Ist umgekehrt fXc, so liegt das trigonometrische Polynom Knf in Xc und konvergiert mit n in X gegen f.
Für X=L(T) gilt: Xc=C(T).
Für X=Lip1(T) gilt: Xc=C1(T).
Xc ist der Lip1-Abschluß der trigonometrischen Polynome, d.h. Xc=C1(T).
Für 0<α<1 und X=Lipα(T) gilt: Xc={fC(T):limh0supt|f(t+h)f(t)||h|α=0}=:lipα(T)
lipα(T) ist ein abgeschlossener Unterraum von Lipα(T) und enthält alle trigonometrischen Polynome, also: Xclipα(T). Ist umgekehrt flipα(T), so ist tLtf eine stetige Abbildung in Lipα(T), d.h. lipα(T)Xc.
Sei α(0,1) und b>1. Dann liegt die durch f(t):=n=1bnαcos(bnt) definierte Weierstraß Funktion in Lipα(T) aber nicht in lipα(T).
Wegen cosαcosβ=2sin12(α+β)sin12(βα) folgt: f(t+h)f(t)=2n12bnαsin(bn(t+h/2))sin(bnh/2)=nNn>N=PQ wobei N:=inf{n:bnh1}, also bN1/h und bN+1>1/h. |P|2n=1Nbnαbnh/2n=1Nbnαbnh=hbN(1α)n=0N1b(1α)nhbN(1α)KKh(1/h)1α=Khα|Q|2n=N+1bnα=2bα(N+1)n=0bnαKb(N+1)αKhα Es gilt ferner |f(h)f(0)|2n=1Nbnαsin2(bnh/2)12h2n=1Nb(2α)n12h2(1/hb)(2α)=12hαbα2
Durch Δf^(n):=f^(n)n2 ist ein positiver, selbstadjungierter Operator auf L2(Td) definiert mit dom(Δ)=H2(Td); für alle fC(T) gilt: Δf=jj2. 2. Die Funktionen en, nZd, bilden ein vollständiges System von Eigenfunktionen zu den Eigenwerten n2 und die durch s0:Psf:=esΔf:=nZden2sf^(n)en definierte Familie von Operatoren Ps heißt die Wärmeleitungshalbgruppe auf Td. Zeigen Sie: Ps+rf=PsPrf und Psf=Ksdf, wobei Ksd(θ1,θd):=jKs(θj). 3. Es gilt: Ps:L2(Td)L2(Td)1 und fL2(Td):lims0Psff2=0undfH2(Td):lims01s(Psff)+Δf2=0 d.h. Ps ist eine stetige Kontraktionshalbgruppe auf L2(Td) mit dem Generator Δ.
Sei f,gH2(Td). Dann ist u(t)=nZdf^(n)cos(nt)en+g^(n)sin(nt)en eine Lösung der Wellengleichung u(t)=Δu(t) mit u(0)=f und u(0)=g.
Sei u(t)=u^(t,n)en, dann ist Δu+t2u=(n2u^(t,n)+t2u^(t,n))en also gilt für alle nZd: n2u^(t,n)+t2u^(t,n)=0, i.e. u^(t,n)=a(n)cos(nt)+b(n)sin(nt) mit a(n)=u^(0,n) und b(n)=tu^(0,n).
Die durch D:f^inf^ definierte Abbildung von Hs+1(T) in Hs(T) ist stetig und es gilt für alle fC(T): Df=f. 2. Zeigen Sie, daß für alle s>1/2+n: Hs(T)Cn(T).
1. Für alle s>d/2 gilt: Hs(Td)C(Td). 2. Die durch Dj:f^injf^ definierte Abbildung von Hs+1(Td) in Hs(Td) ist stetig und es gilt für alle fC(Td): Djf=jf. 3. Zeigen Sie, daß für alle s>d/2+n und alle nN: Hs(Td)Cn(Td).
Für α(0,1) und s>12+α gilt: Hs(T)Lipα(T).
Für alle t0 und alle θT ist |Ltf(θ)f(θ)|=|n(f^(n)eintf^(n))einθ|n|f^(n)||eint1|(1+n2)1/2+α(1+n2)1/2αfHs(n|eint1|2(1+n2)12α)1/2 . Für |nt|π/2 gilt: |eint1|2|nt|, also: |n|π/2|t||eint1|2(1+n2)12α2|n|π/2|t||nt|2(1+n2)12α2t2|n|π/2|t|(1+n2)2αC1(α)|t|1+4α und da |n|>π/2|t||eint1|2(1+n2)12α2|n|>π/2|t|(1+n2)12αC2(α)|t|2α, folgt für |t|<1: |Ltf(θ)f(θ)|C(α)fHs|t|α.
Für α(0,1) und s>d/2+α gilt: Hs(Td)Lipα(Td).
Es gilt Sn:Cp(T)Cp(T)=Dn1. In Cp(T) gibt es daher keine Normkonvergenz.
Es gilt (Sn(f))=Dnf=Sn(f) und nach Definition der Norm auf Cp(T) folgt daher Sn:Cp(T)Cp(T)=Sn:C(T)C(T)=Dn1
Sei K(s,t) ein Summationskern, K(s,t)=K(s,t) und tK(s,.) stetig differenzierbar und auf R+ monoton fallend. Ferner sei ζC1(T), Qsf(θ)=12πK(s,θt)f(t)dt,Xf(θ)=ζ(θ)f(θ) und [Qs,X]f:=QsXfXQsf. Dann gilt für alle fC(T): [Qs,X]fp2ζfpund[Qs,X]fζf1Ks(t)|t|dt . Der Kommutator [Qs,X]:Lp(T)Lp(T) ist daher wohldefiniert und es gilt: 1p< fLp(T):lims0[Qs,X]fp=0 .
Da K(s,t)=K(s,t) folgt Qs=Qs und mit f:=(2π)1f(t)dt: XQsfQsXf,g=gXQsfQsgXf=gXQsfX(Qsgf)fXQsg=gXQsf+fXQsgdiv(X)fQsg Nun ist wegen Ks(t)=Ks(t): gXQsf+fXQsg=14π2g(θ)ζ(θ)Ks(θt)f(t)+f(θ)ζ(θ)Ks(θt)g(t)dtdθ=14π2g(θ)ζ(θ)Ks(θt)f(t)+f(t)ζ(t)Ks(tθ)g(θ)dtdθ=14π2g(θ)(ζ(θ)Ks(θt)ζ(t)Ks(θt))f(t)dtdθ=14π2g(θ)(ζ(θ)ζ(t))Ks(θt)f(t)dtdθ Somit erhalten wir mit L:=ζ: |XQsfQsXf,g|L4π2|g(θ)||θt|Ks(θt)||f(t)|dtdθL2πfpgq|t||K(t)|dt . Nun ist |t||Ks(t)|dt=20πtKs(t)dt=20πKs(t)dt=2π Weiters gilt: |XQsf(θ)QsXf(θ)|=12π|ζ(θ)Ks(tθ)f(t)Ks(θt)ζ(t)f(t)dt|=12π|ζ(θ)Ks(tθ)f(t)Ks(θt)ζ(t)f(t)dt|=12π|Ks(θt)f(t)(ζ(θ)ζ(t))dt|L2πKs(θt)|θt||f(t)|dtLf1Ks(t)|t|dt
Sei (a,b)(π,π) und f=I(a,b), dann ist Hf(θ)=1πlog|sin((θa)/2)sin((θb)/2| .
t2log|sin(t/2)| ist eine Stammfunktion von cot(t/2) und für θ{a,b} ist t(f(θ+t)f(θ))/t integrierbar, dann |f(θt)f(θ)|0 genau dann, wenn t(aθ,bθ) und θ(a,b) oder t(aθ,bθ)c und θ(a,b). Für θ(a,b) gilt aber 0(aθ,bθ), also besitzt 0 von der kompakten Menge (aθ,bθ)c positiven Abstand. Analog gilt für θ[a,b]: 0[aθ,bθ] und damit besitzt 0 von der kompakten Menge [aθ,bθ] positiven Abstand.
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Last modified: Sun Feb 4 11:53:42 CET 2024